Mittwoch, 13. August 2008

Das JPA nur wenig einfühlsam

Das JPA Düsseldorf stellt auf seiner Homepage Informationen über das Nichtbestehen von Klausuren aus den Examensprüfungen bereit.

Aufgrund bestimmter Ergebnisse in den Klausuren kann die gesamte Examensprüfung für nicht bestanden erklärt werden. Das hat wahrscheinlich was mit der erreichten Punktzahl zu tun und dass diese auch durch den weiteren Prüfungsverlauf für ein Bestehen nicht ausreicht.

Diese Nachricht wird in einer vielsagenden PDF-Datei verpackt, welche man sich auf der Homepage downloaden kann.

Diese Datei trägt den klangvollen und nur wenig verständnisvollen Namen:

Blockversagen_April08.pdf


Nett ist das nicht gerade, aber diesen Anspruch hat das JPA auch gar nicht.

Dienstag, 12. August 2008

136. Ergänzungslieferung für den Schönfelder erschienen

Soeben ist 136. Ergänzungslieferung (EGL) für den Schönfelder erschienen. Diese schließt an die letzte EGL vom Februar 2008 an.

Alle, die ihre Gesetzessammlung auf dem aktuellen Stand halten um diese auch fürs Examen zu nutzen, sollten die aktuelle Ergänzungslieferung einsortieren.

Der Beck-Verlag schlägt also wieder zu: "Rund 320 Seiten auf Dünndruckpapier € 7,-"
Ein wahres Schnäppchen.

Kurzer Abriss des Inhalts:
  • Änderungen durch das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren,
  • Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts und das
  • Gesetz zur Neuregelung des Verbots von Erfolgshonoraren (knüpft an diesen BVerfG-Beschluss an)

Sonntag, 10. August 2008

Examensklausurenkurs: Abstrakte Normenkontrolle

Gestern habe ich mich an einer weiteren Übungsklausur aus dem hier angebotenen Examensklausurenkurs versucht. Zum ersten Mal habe ich dabei eine Klausur aus dem öffentlichen Recht geschrieben.

Kurze Sachverhaltsschilderung: Im Mittelpunkt der Klausur stand das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle vor dem BVerfG war die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu prüfen.
Der Fall basierte zweifelsfrei auf einer Entscheidung des BVerfG, wie ich später bemerkte.
Leider war ich nur unzureichend auf die Klausur vorbereitet, auch was Gesetzestexte anging. Den Schönfelder ließ ich in der Erwartung, ihn nicht brauchen zu müssen, getrost zu Hause liegen. Doch natürlich ist das LPartG unter Nr. 43 im Schönfelder abgedruckt. Somit musste ich mich mit einem kurzen Blick auf "Gesetze im Internet" begnügen. Aus seinen Fehlern lernt man bekanntlich.

Inhaltlich habe ich mein bestes gegeben und hoffe wenigstens bestanden zu haben.
Eigentlich bin ich in der Hoffnung auf eine zu prüfende Verfassungsbeschwerde oder einen Europarechtsfall zu dieser Klausur gegangen, um so ein wenig für die nahende Schwerpunktbereichsklausur im September zu üben. Dem war leider nicht so. Weil aber das LPartG an diversen Grundrechten (wie z.B. Art. 6 I; 14 I GG) sowie am allgemeinen Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 I GG geprüft werden musste, war der Übungseffekt wenigstens doch gegeben.

Soviel zur ersten Klausur.

Der Einstieg

Zukünftig werde ich hier über meine Erfahrungen während der Vorbereitungen auf das 1. juristische Examen (oder wie es jetzt heißt: 1. juristische Prüfung) schreiben.

Derzeit studiere ich an der Universität einer westdeutschen Großstadt im 6. Semester. An diesem Punkt angelangt, macht sich ein Jurastudent für gewöhnlich vermehrt darüber Gedanken, wie der Weg zum 1. Examen bestritten werden soll. Auch ich habe dies getan und wie fast alle Studenten, habe auch ich mich für ein kommerzielles Repetitorium entschieden. (Warum das Uni-Rep hier nicht viel taugt werde ich an anderer Stelle beschreiben)

Nun denn, ich hoffe mit der Zeit auf einige treue Leser und bin sehr gespannt, wie die Zukunft wird.