Sonntag, 10. August 2008

Examensklausurenkurs: Abstrakte Normenkontrolle

Gestern habe ich mich an einer weiteren Übungsklausur aus dem hier angebotenen Examensklausurenkurs versucht. Zum ersten Mal habe ich dabei eine Klausur aus dem öffentlichen Recht geschrieben.

Kurze Sachverhaltsschilderung: Im Mittelpunkt der Klausur stand das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle vor dem BVerfG war die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu prüfen.
Der Fall basierte zweifelsfrei auf einer Entscheidung des BVerfG, wie ich später bemerkte.
Leider war ich nur unzureichend auf die Klausur vorbereitet, auch was Gesetzestexte anging. Den Schönfelder ließ ich in der Erwartung, ihn nicht brauchen zu müssen, getrost zu Hause liegen. Doch natürlich ist das LPartG unter Nr. 43 im Schönfelder abgedruckt. Somit musste ich mich mit einem kurzen Blick auf "Gesetze im Internet" begnügen. Aus seinen Fehlern lernt man bekanntlich.

Inhaltlich habe ich mein bestes gegeben und hoffe wenigstens bestanden zu haben.
Eigentlich bin ich in der Hoffnung auf eine zu prüfende Verfassungsbeschwerde oder einen Europarechtsfall zu dieser Klausur gegangen, um so ein wenig für die nahende Schwerpunktbereichsklausur im September zu üben. Dem war leider nicht so. Weil aber das LPartG an diversen Grundrechten (wie z.B. Art. 6 I; 14 I GG) sowie am allgemeinen Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 I GG geprüft werden musste, war der Übungseffekt wenigstens doch gegeben.

Soviel zur ersten Klausur.

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